Die Amtszeit des Pfarreirats beträgt fünf Jahre. Er bildet gemäß dem Kirchenrecht eine pastorale und organisatorische Einheit. Die Mitglieder beschließen und entwickeln im Rahmen einer Gesamtstrategie Ziele für die pastorale Arbeit der Pfarrei. Hier werden Schwerpunkte gelegt, innovative Projekte initiiert und über Aufgaben und Maßnahmen entschieden, die nicht mehr wahrgenommen werden. Auch deren Finanzierung und Umsetzung wird in diesem Gremium beraten.